Mittwoch, 10.2.2021
Strafbarkeit krimineller Handelsplattformen im Internet beschlossen

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Server-Infrastrukturen beschlossen. Vorgesehen ist ein neuer § 127 StGB. Die neue Strafvorschrift soll dem Handel mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie dem Verkauf von Drogen, Waffen oder gestohlener Daten im Internet konsequent begegnen, erläuterte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

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Freitag, 8.1.2021
DRB begrüßt geplante Strafbarkeit des Betreibens krimineller Online-Handelsplattformen

Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt den Referentenentwurf zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen. Der Entwurf schließe eine Regelungslücke und leiste damit einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung von Kriminalität, die aufgrund der Anonymität im Internet in vielerlei Hinsicht vereinfacht und verstärkt werde.

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