Mittwoch, 30.11.2022
Anforderungen an Heranziehung zu Kreisumlage bei rückwirkender Heilung der Haushaltssatzung

Erlaubt das Landesrecht eine rückwirkende Heilung fehlerhafter Haushaltssatzungen zur Erhebung der Kreisumlage auch nach Ablauf des betreffenden Haushaltsjahres, muss der Kreistag die bei Erlass der Heilungssatzung verfügbaren Informationen über den Finanzbedarf des Kreises und der kreisangehörigen Gemeinden in jenem Haushaltsjahr ermitteln und berücksichtigen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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Dienstag, 28.9.2021
Kreistag muss Kreisumlage mit gemeindlichem Finanzbedarf abgleichen

Die verfassungsrechtliche Pflicht eines Landkreises, bei der Erhebung der Kreisumlage den Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gemeinden zu ermitteln und gleichrangig mit dem eigenen zu berücksichtigen, ist verletzt, wenn der Kreistag über einen von der Kreisverwaltung vorgeschlagenen Umlagesatz beschließt, ohne dass ihm zumindest die zugrunde gelegten Bedarfsansätze der betroffenen Gemeinden vorlagen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, das Verfahren zur weiteren Klärung aber zurückverwiesen.

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Donnerstag, 6.8.2020
Kommunalaufsicht scheitert mit Erhöhung einer Kreisumlage an klammen Gemeinden

Die Beanstandung des Haushalts des Landkreises Kaiserslautern für das Jahr 2016 durch die Kommunalaufsicht des Landes Rheinland-Pfalz und die von ihr festgesetzte Erhöhung der Kreisumlage sind rechtswidrig, weil das Land dadurch unzulässig in die verfassungsrechtlich geschützte finanzielle Mindestausstattung von mehr als einem Viertel der kreisangehörigen Gemeinden eingriffen hat. Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Koblenz.

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