Dienstag, 10.8.2021
Netzbetreiber muss KWK- und Blockheizkraftstrom nicht umsatzsteuerlich ausweisen

Der von dem Betreiber einer Kraft-Wärmekopplungsanlage erzeugte und selbst (dezentral) verbrauchte Strom wird umsatzsteuerlich nicht an den Stromnetzbetreiber geliefert. Daher seien auch die Voraussetzungen für eine Rücklieferung dieses Stroms durch den Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber nicht gegeben, urteilte das Finanzgericht Köln. Gleiches entschied das Gericht in einem Parallelverfahren für eine entsprechende Netznutzung durch Blockheizkraftwerke.

Mehr lesen