Mittwoch, 13.9.2023
Ungültige Kostenverteilung: WEG muss neu rechnen

Erklärt ein Gericht eine abweichende Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft für ungültig, muss die Gemeinschaft auf Basis des Urteils eine neue Abrechnung erstellen. Auf die Bestandskraft der alten Abrechnung kann sie sich nicht berufen, so der V. Zivilsenat des BGH.

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Donnerstag, 2.3.2023
Verteilung der Unterhaltungskosten bei wechselseitig genutzter Tiefgarage

Befindet sich eine Tiefgarage auf zwei Grundstücken und haben beide Eigentümer wechselseitige Grunddienstbarkeiten bestellt, können anfallende Unterhaltungskosten anteilig verteilt werden. Dabei reicht es laut Bundesgerichtshof aus, wenn die Vereinbarung ins Grundbuch des dienenden Grundstücks eingetragen ist. Für die Erforderlichkeit der Kosten entscheidend sei das Benutzungsinteresse der Eigentümer.

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