Mittwoch, 31.1.2024
GmbH übernimmt Kryokonservierung von Samenzellen: Krankenkasse muss zahlen

Erfolgt die Konservierung von Keimzellen mangels eines kassenärztlich zugelassenen Leistungserbringers über einen privaten, aber gleichwohl qualifizierten Leistungserbringer (hier: eine GmbH), muss die Krankenkasse die Kosten hierfür übernehmen. Das hat das LSG Bayern entschieden.

Mehr lesen