Mittwoch, 31.1.2024
GmbH übernimmt Kryokonservierung von Samenzellen: Krankenkasse muss zahlen

Erfolgt die Konservierung von Keimzellen mangels eines kassenärztlich zugelassenen Leistungserbringers über einen privaten, aber gleichwohl qualifizierten Leistungserbringer (hier: eine GmbH), muss die Krankenkasse die Kosten hierfür übernehmen. Das hat das LSG Bayern entschieden.

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Montag, 7.11.2022
Anspruch auf Kostenerstattung für Kryokonservierung von Samenzellen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss nicht bereits seit Erlass einer neuen Anspruchsnorm durch den Gesetzgeber 2019, sondern erst seit dem Erlass der Kryo-Richtlinie im Jahr 2021 die Kosten für das Einfrieren von Samenzellen übernehmen. Denn vor Erlass der Richtlinie hätten wesentliche Aussagen über die Voraussetzungen der Kryokonservierung als Sachleistung durch die GKV gefehlt, argumentiert das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

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Dienstag, 18.10.2022
Kein Anspruch auf Kryokonservierung zur späteren Wiederbelebung

Das SGB-V eröffnet keinen postmortal wirkenden Anspruch, Versicherten nach ihrem Tod eine Chance auf Wiederauferstehung von den Toten zu eröffnen. Dies hat, wie jetzt das Sozialgericht Koblenz mitteilt, das Bundessozialgericht mit Urteil vom 16.03.2022 entschieden und damit die Revision eines Todkranken zurückgewiesen, der vorsorglich die Kostenübernahme einer Kryokonservierung seines Leichnams durch die Krankenkasse erreichen wollte.

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Donnerstag, 6.10.2022
Einlagerung eingefrorener Eizellen als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

Die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen stellt eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung dar, wenn sie im Rahmen eines therapeutischen Kontinuums mit einer Kryokonservierung erfolgt, bei dem die Einlagerung und die Kryokonservierung zwar durch zwei unterschiedliche Unternehmer durchgeführt werden, für die aber dieselben Ärzte tätig sind. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

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