Dienstag, 23.11.2021
Land kann Erstattungen für tatsächlich gewährte Leistungen an Asylsuchende nicht zurückverlangen

Das Land Nordrhein-Westfalen kann eine der Stadt Kamp-Lintfort gezahlte Erstattung von Kosten für Asylsuchende nur teilweise zurückfordern. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Allein die tatsächliche Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sei für den Er- und Behalt der Landespauschale maßgeblich. Allerdings sei die tatsächliche Gewährung personenscharf nachzuweisen.

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