Banken dürfen die von ihnen verlangten Kosten für eine Überziehung des Girokontos nicht unter anderen Konditionsangaben "verstecken", sondern müssen sie deutlich hervorheben. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die vom Gesetzgeber bezweckte höhere Preistransparenz kann nur erreicht werden, wenn diese Informationen dem Verbraucher deutlich ins Auge fallen.
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