Montag, 12.12.2022
Keine Erstattung der Lohnfortzahlung bei Quarantäne für Kontaktpersonen

Befand sich ein Mitarbeiter wegen des Kontakts zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person in Quarantäne, kann der Arbeitgeber in der Regel keine staatliche Erstattung der geleisteten Lohnfortzahlung und Sozialversicherungsbeiträge beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

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