Mittwoch, 18.10.2023
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Auch bei symptomloser Infektion und Quarantäne

Wer nach einem positiven Test auf Covid-19 in Quarantäne gehen musste und nicht von zu Hause aus arbeiten konnte, hat nach Ansicht des LAG Schleswig-Holstein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Selbst ohne Symptome sei die Arbeitnehmerin arbeitsunfähig gewesen. 

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Montag, 12.12.2022
Keine Erstattung der Lohnfortzahlung bei Quarantäne für Kontaktpersonen

Befand sich ein Mitarbeiter wegen des Kontakts zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person in Quarantäne, kann der Arbeitgeber in der Regel keine staatliche Erstattung der geleisteten Lohnfortzahlung und Sozialversicherungsbeiträge beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

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Montag, 4.10.2021
Positionspapier soll Fragen zur Lohnfortzahlung im Quarantäne-Fall klären

Durch eine Reihe von Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wurde geklärt, dass Arbeitgeber nicht generell den Immunisierungsstatus der Beschäftigten erfragen dürfen. In diesem Zusammenhang erreichen den baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten Stefan Brink aktuell eine Vielzahl von Anfragen. Er hat daher ein Positionspapier zum Thema vorgelegt.

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Donnerstag, 1.7.2021
Keine Entschädigung für Lohnfortzahlung während Quarantäne

Ein Unternehmen kann vom Land keine Erstattung der Lohnfortzahlung für einen Arbeitnehmer verlangen, der sich nach seinem Einsatz in einem Corona-Risikogebiet in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben musste. Der Arbeitsausfall sei aufgrund der unternehmerischen Entscheidung eingetreten und müsse deshalb vom Unternehmen getragen werden, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit noch nicht rechtskräftigem Urteil.

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Mittwoch, 20.5.2020
Corona-Krise: Lohnfortzahlung für Eltern verlängert

Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie mit gleichzeitiger Kinderbetreuung und Berufsausübung unter einer Doppelbellastung leiden, erhalten weiterhin Unterstützung. Wie die Bundesregierung am 20.05.2020 mitteilte, hat sie die bereits geltende Lohnfortzahlung bei Kita- und Schulschließung von sechs auf zehn Wochen verlängert. Ersetzt werden 67% des Verdienstausfalls (bis maximal 2016 Euro monatlich).

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