Mittwoch, 30.10.2024
Kinderwunschbehandlungen: Krankenkasse muss für drei Versuche mit derselben Methode zahlen

Krankenkassen müssen die Kosten für Kinderwunschbehandlungen nicht übernehmen, wenn drei Versuche erfolglos waren. Das gelte aber nur für dieselbe Behandlungsmethode, entschied jetzt das LSG Berlin-Brandenburg, andere Methoden zählten nicht mit. Das Gericht lässt aber die Revision zu.  

Mehr lesen
Donnerstag, 11.11.2021
Krankenkasse muss künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht zahlen

Gleichgeschlechtliche Paare haben keinen Anspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen auf Kostenübernahmen für eine Kinderwunschbehandlung durch heterologe Insemination. Ein Leistungsanspruch bestehe nur bei krankheitsähnlichem Unvermögen, Kinder auf natürlichem Weg in der Ehe zu zeugen, entschied das Bundessozialgericht mit Urteil vom 10.11.2021.

Mehr lesen