Donnerstag, 17.3.2022
Kinderbetreuung und wissenschaftlicher Nachwuchs

Die Befristungshöchstgrenze für wissenschaftliche Zeitverträge erhöht sich bei Kinderbetreuung auch dann um zwei Jahre, wenn das Kind nicht im Haushalt des Nachwuchsforschers lebt. Eine betreuungsbedingte Mehrbelastung, die durch die Verlängerungsoption abgemildert werden soll, liegt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts bei einer Mitbetreuung von beim Ex-Partner lebenden Kindern vor. Dies entspreche auch der familienfreundlichen Intention des Gesetzes.

Mehr lesen
Mittwoch, 27.10.2021
Lebenspartnerin kann Sonderurlaub zur Betreuung des gemeinsamen Sohnes verlangen

Eine eingetragene Lebenspartnerin hat Anspruch auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge zur Betreuung des gemeinsamen, von ihrer Lebenspartnerin geborenen Kindes. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Auslegung, dass die Betreuung eines Kindes nur einen "wichtigen Grund" darstelle, wenn es sich um leibliche oder angenommene Kinder handele, verstoße gegen das Grundgesetz.

Mehr lesen