Die umstrittene Praxis von Banken, einheitliche Gebühren bei Kartenzahlungen zu verlangen, hat gegen Kartellrecht verstoßen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden und einigen Unternehmen Schadenersatz wegen überhöhter Girocard-Sätze zugesprochen, wie es am Donnerstag mitteilte. Insgesamt lagen den Richtern elf Klagen gegen die vier Spitzenverbände deutscher Banken vor.
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