Dienstag, 10.8.2021
Wiedereinsetzung nach Fehldeutung eines Aktenvermerks

Die fehlerhafte Interpretation eines Aktenvermerks durch eine Angestellte wird beim Versäumen einer Frist dem jeweiligen Anwalt nicht zugerechnet, wenn in der Kanzlei die Arbeitsanweisungen für das Personal immer persönlich oder über das digitale Postfach erteilt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, in dem eine Frist zur Begründung einer Berufung im Kalender gelöscht worden war.

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