Das BayObLG hat die Verurteilung von Jérôme Boateng wegen Körperverletzung und Beleidigung aufgehoben. Es gab den Revisionen des Ex-Fußballnationalspielers, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage statt. Das Verfahren wird jetzt vom LG München I neu aufgerollt.
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