Montag, 20.3.2023
Erlaubniswiderruf nach Verstößen gegen Auflagen zu Sportwetten-Vermittlung

Verstößt ein Wettvermittlungsunternehmen gegen Auflagen zum Jugend- und Spielerschutz, die im Rahmen der Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten festgelegt worden waren, so darf die Erlaubnis widerrufen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem Eilverfahren entschieden. Ob in Zukunft vom Einhalten der Auflagen durch das Unternehmen ausgegangen werden könne, sei irrelevant.

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