Freitag, 26.11.2021
Strafzumessung bei Jugendlichen

Eine Jugendstrafe ist am Erziehungsgedanken auszurichten. Eine Strafzumessung allein nach Gesichtspunkten, die im Erwachsenenstrafrecht relevant sind, ist dem Bundesgerichtshof zufolge unzulässig. Die Karlsruher Richter betonten weiter: Vorstrafen aus dem europäischen Ausland sind genauso zu berücksichtigen wie inländische Sanktionen. Und: Will ein Gericht die Strafe zur Bewährung aussetzen, kann es dies nicht damit begründen, dass der Täter im Inland ein Ersttäter sei, wenn er bereits in den Niederlanden einschlägig vorbestraft ist.

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