Der in Bayern zum Schuljahresbeginn geplante Islamunterricht wird stattfinden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat es gestern abgelehnt die entsprechenden Neuregelungen vorläufig außer Vollzug zu setzen. Ein Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion scheiterte bereits, weil das angekündigte Hauptsacheverfahren offensichtlich unzulässig wäre. Auch weitere Antragssteller blieben in dem zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfahren erfolglos.
Mehr lesenDer Verein Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Hessen hat Anspruch darauf, dass an Schulen in Hessen in Kooperation mit ihm islamischer Religionsunterricht stattfindet. Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Juli entschieden und nun die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt. Für die Aussetzung des bekenntnisorientierten Islamunterrichts in Kooperation mit DITIB hat es danach keine Rechtsgrundlage gegeben.
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