Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden bestätigt, wonach der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterrichts an staatlichen Schulen in Hessen in Kooperation mit DITIB fortgesetzt werden muss. Die Aussetzung des Unterrichts wegen Zweifeln am Kooperationspartner sei rechtswidrig gewesen, da der Einrichtungsbescheid mangels Aufhebung fortwirke.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde des DITIB Landesverbandes Hessen e.V. gegen die Aussetzung des bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts an Schulen des Landes Hessen stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Die verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidungen verletzten den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG.
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