Eine Enkelin schlug das Erbe aus, weil sie dachte, der Nachlass sei überschuldet. Als sich das Gegenteil herausstellte, schaute sie in die Röhre – eine Ausschlagung bleibe wirksam, wenn man sich lediglich über den Wert des Erbes geirrt habe, so das OLG Zweibrücken.
Mehr lesenEine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter setzt einen Zuwendungswillen voraus. Ein solcher kann laut BFH aufgrund eines Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers fehlen.
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