Die umstrittenen Internetauftritte eines Berliner Polizisten bleiben verboten. Der Hauptkommissar dürfe nicht als "Officer Denny" in verschiedenen sozialen Medien agieren, entschied das VG Berlin am Montag.
Mehr lesenDie Polizei Berlin durfte einem Beamten das Betreiben eines Internetauftritts unter dem Namen "Officer" unter anderem auf der Plattform TikTok wegen Beeinträchtigung dienstlicher Interessen untersagen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Beschwerdeverfahren, das vom Polizisten betrieben wurde, die untersagende Eilentscheidung der Vorinstanz bestätigt.
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