Mittwoch, 30.11.2022
Wählbarkeit zu Integrationsbeirat auch bei nicht gesichertem Aufenthaltsrecht

Das Ziel, eine kontinuierliche Mitwirkung im Integrationsbeirat zu gewährleisten, rechtfertigt es nicht, die Wählbarkeit von Personen mit Migrationshintergrund von einem gesicherten Aufenthaltsrecht abhängig zu machen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern im Rahmen einer Revision zugunsten zweier Antragsteller mit Duldungsstatus entschieden. Die Leipziger Richter sahen das Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt.

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