Dienstag, 5.4.2022
Revision im Strafprozess gegen Windreich-Gründer Balz erfolglos

Das Urteil gegen den Gründer des in die Insolvenz geschlitterten Windpark-Entwicklers Windreich ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 61 Jahre alten Ex-Geschäftsmanns Willi Balz als unbegründet verworfen. Das Stuttgarter Landgericht hatte Balz im Dezember 2020 unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Betrugs und Untreue zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

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Freitag, 20.8.2021
Ersatz für Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens bei verspätetem Insolvenzantrag

Zögert ein Geschäftsführer das als unabwendbar erkannte Ende seiner Firma vorsätzlich hinaus und nimmt dabei die Schädigung der Gläubiger in Kauf, ist dies eine sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Laut Bundesgerichtshof betrifft dies etwa Personen, die vor Insolvenzreife in Vertragsbeziehungen mit einer Firma getreten sind und durch einen gegen die mittlerweile unerkannt insolvenzreife Gesellschaft eingeleiteten Rechtsstreit mit Kosten belastet werden. Umfasst seien auch die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens.

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Mittwoch, 2.12.2020
Windreich-Gründer Balz zu über viereinhalb Jahren Haft verurteilt

Im Strafprozess um die Insolvenz des Windpark-Entwicklers Windreich ist Unternehmensgründer Willi Balz zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sah es am 02.12.2020 als erwiesen an, dass Balz sich unter anderem der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung, des Betrugs, der Untreue, der veruntreuenden Unterschlagung und des Insiderhandels schuldigt gemacht hat. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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