Revision im Strafprozess gegen Windreich-Gründer Balz erfolglos

Das Urteil gegen den Gründer des in die Insolvenz geschlitterten Windpark-Entwicklers Windreich ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 61 Jahre alten Ex-Geschäftsmanns Willi Balz als unbegründet verworfen. Das Stuttgarter Landgericht hatte Balz im Dezember 2020 unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Betrugs und Untreue zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Off-Shore-Windkraftunternehmen war schon lange zahlungsunfähig

Windreich mit Sitz in Wolfschlugen im Kreis Esslingen hatte sich auf Windkraftanlagen an Land und auf hoher See spezialisiert und im September 2013 Insolvenz angemeldet. Das Landgericht war nach mehr als 70 Verhandlungstagen zu der Überzeugung gelangt, dass die Unternehmensgruppe schon viel früher zahlungsunfähig war.

Richter: Balz führte Firma bewusst am finanzwirtschaftlichen Abgrund weiter

Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Alexander Stuckert hatte Balz als alleiniger Gesellschafter den Konzern aber auch danach "ganz bewusst am finanzwirtschaftlichen Abgrund entlang weitergeführt". Er habe nicht nur die Insolvenz verschleppt, sondern beispielsweise auch Kreditgeber um mehrere Millionen Euro betrogen. Ursprünglich waren acht Personen angeklagt, aber gegen die anderen sieben wurde das Verfahren eingestellt. Übrig blieb Balz, der einst als Pionier für Windkraftanlagen zur Stromerzeugung auf dem Meer galt. Seine Verteidiger hatten im Prozess einen Freispruch gefordert.

Redaktion beck-aktuell, 5. April 2022 (dpa).