Freitag, 3.12.2021
​"Vorweihnachtliche" Maskenpflicht in Münsters Innenstadt rechtmäßig

Die Allgemeinverfügung der Stadt Münster vom 25.11.2021, mit der die Stadt für die Vorweihnachtszeit die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für zahlreiche Straßen und Plätze in der Innenstadt angeordnet hat, ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies stellt das Verwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren unter Verweis auf den Gesundheitsschutz fest, da vor Weihnachten mit Menschenansammlungen in der Innenstadt zu rechnen sei.

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Dienstag, 4.5.2021
Maskenpflicht in Lüneburger Innenstadt rechtswidrig

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg, in der die Maskenpflicht für die Lüneburger Innenstadt angeordnet wurde, für rechtswidrig erklärt. Zumindest für einige Straßenzüge seien die in der Niedersächsischen Corona-VO gemachten Vorgaben nicht erfüllt. Eine pauschale Pflicht für die gesamte Innenstadt sei damit nicht vereinbar.

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