Das Bundeskriminalamt durfte eine Untersuchung zur Kriminalitätsbelastung der Mitglieder von Hells-Angels-Vereinen teilweise schwärzen. Ein Anspruch auf Offenlegung der Passagen bestehe nicht, entschied das VG Wiesbaden. Dem Informationszugang stünden Gründe der inneren Sicherheit entgegen.
Mehr lesenWer Verfahren wohl nur einsetzen möchte, um die Justiz zu quälen, muss damit rechnen, dass das als Rechtsmissbrauch eingestuft wird. Das OVG Münster hat dies einem wütenden Vater deutlich erklärt: Er wollte Geschäftsverteilungspläne nach Fehlern durchforsten, um Richtern das Leben schwer zu machen.
Mehr lesenDas Bundesjustizministerium (BMJ) muss keinen Informationszugang zu Unterlagen gewähren, die ein beim Generalbundesanwalt geführtes strafrechtliches Ermittlungsverfahren betreffen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sei hier nicht anwendbar, da das Ministerium insoweit als Organ der Rechtspflege und nicht als Behörde im Sinn des IFG tätig sei.
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