Donnerstag, 17.9.2020
Köln muss doch keine Informationen zu Kunstwerken herausgeben

Die Stadt Köln muss Informationen und Unterlagen zu unter Fälschungsverdacht stehenden Kunstwerken aus der Sammlung der Russischen Avantgarde, die im städtischen Museum Ludwig ausgestellt werden sollen, nun doch nicht an die Inhaber einer in der Schweiz ansässigen Kunstgalerie herausgeben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden. Es trat damit einem Eilbeschluss des Kölner Verwaltungsgericht entgegen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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Donnerstag, 18.6.2020
Transparenzregelungen des ParteiG schließen weitergehende Ansprüche aus IFG aus

Die Regelungen des Parteiengesetzes über die Pflicht zur Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte der politischen Parteien und die Berichtspflichten des Bundestagspräsidenten schließen einen weitergehenden Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) aus. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 17.06.2020 entgegen der Vorinstanzen auf die Revisionen des Bundestagspräsidenten in zwei Fällen entschieden.

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