Mittwoch, 4.10.2023
Gebrauch eines gefälschten Impfausweises bereits nach altem Recht strafbar
Die Vorlage einer gefälschten Corona-Impfbescheinigung in einer Apotheke ist auch nach altem Recht strafbar. Möglich sei eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung, entschied das OLG Zweibrücken und hob den Freispruch einer Frau auf, die für ein digitales Impfzertifikat einen gefälschten Impfausweis vorgezeigt hatte. Mehr lesen