Montag, 19.10.2020
Ohne Händeschütteln mit Frauen keine Einbürgerung

Wer es wegen fundamentalistischer Kultur- und Wertevorstellungen ablehnt, Frauen die Hand zu geben, kann nicht eingebürgert werden, da die erforderliche Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse nicht gewährleistet ist. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim am 20.08.2020 im Fall eines libanesischen Staatsangehörigen entschieden, aber die Revision zugelassen.

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