Montag, 31.7.2023
Jobcenter muss Kosten für Hund nicht übernehmen

Die Anschaffung und Haltung eines Hundes gehört nicht zu den Kosten, die das Jobcenter im Rahmen von Hartz IV übernehmen muss. Dies gelte auch dann, wenn der Hund als "Sozialkontakt-Hilfe" begehrt werde, so das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

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