Die Bundesregierung hat am 16.09.2020 eine Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen. Damit setzt sie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs um, der die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorare der HOAI für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt hatte (BeckRS 2019, 13028).
Mehr lesenHonorare für Ingenieure und Architekten werden künftig frei vereinbar sein. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll entsprechend keine Mindest- und Höchsthonorarsätze mehr enthalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Umgesetzt werden soll damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das die bisherigen Vorgaben moniert hatte. Außerdem werden Vergaberegeln an die Corona-Erfahrungen angepasst.
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