Freitag, 21.5.2021
Uni Münster durfte während Pandemie auf Sporteignungsprüfung verzichten

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Westfälische Wilhelms-Universität Münster bei der Zulassung zum Studium im Fach Sport zum Wintersemester 2020/2021 wegen der Corona-Pandemie von der sonst obligatorischen Sporteignungsprüfung abgesehen hat. Dies stellte das Verwaltungsgericht Münster am 19.05.2021 klar. Der Eilantrag eines Studienplatzbewerbers, der wegen seiner Abiturdurchschnittsnote nicht zugelassen wurde, blieb damit erfolglos.

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Donnerstag, 19.11.2020
Hochschule darf laufendes Zulassungsverfahren wegen Corona ändern

Eine Berliner Hochschule darf im laufenden Verfahren um die Vergabe von Kunststudienplätzen ihre Zulassungsordnung ändern, um den Herausforderungen der Corona-Pandemie zu begegnen. Insbesondere sei es mit Blick auf den Gesundheitsschutz gerechtfertigt, eine Vorauswahl nach Aktenlage durchzuführen, um soziale Kontakte zu minimieren, entschied das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren.

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