Neben dem einzigen bislang zugelassenen Hochdosis-Influenza-Impfstoff können weiterhin die konventionellen Impfstoffe gegen Influenza verimpft werden. Das hat das Landessozialgericht Hessen in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen ein Pharmaunternehmen entschieden, das diesen Hochdosis-Influenza-Impfstoff vertreibt. Diesem sei es zumutbar, auf die Hauptsacheentscheidung zu warten. Außerdem könne sich das Unternehmen nicht mit Erfolg auf eine Grundrechtsverletzung berufen.
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