Das Landgericht München I hat auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes eine Werbung des Herstellers für Babynahrung Hipp untersagt. Im Zentrum der Kritik stehen unbelegte und pauschale Aussagen in einer Werbung für Kindermilch zum Vitaminbedarf von Kleinkindern. Diese seien als irreführend einzustufen, erklärte eine Gerichtssprecherin zu dem Urteil vom 05.06.2020.
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