Dienstag, 24.1.2023
Antragsrecht von Hinterbliebenen im Abänderungsverfahren

Verstirbt der geschiedene Ehegatte nach Durchführung des Versorgungsausgleichs, richtet sich das Abänderungsverfahren gegen die Erben, die dann als Antragsgegner hinzuzuziehen sind. Dem Bundesgerichtshof zufolge kann es auch durch Hinterbliebene des Ausgleichspflichtigen beantragt werden. Denn diese treten bei Antragstellung in die Rechtsstellung des "überlebenden Ehegatten" ein.

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Donnerstag, 9.6.2022
Änderung des Versorgungsausgleichs nur bei Vorteil für Hinterbliebenen

Für den Einstieg in das Abänderungsverfahren muss sich der überlebende, ausgleichspflichtige Ehegatte grundsätzlich auf eine ihn begünstigende Wertänderung berufen. Auf für ihn an sich nachteilige Umstände, die aber zu einem Wegfall des Versorgungsausgleichs führen würden, kann er sich jedoch nicht stützen. Dies bestätigte der Bundesgerichtshof. Entscheidend sei dabei eine Gesamtschau des Ausgleichsergebnisses, das sich hypothetisch im Fall einer Totalrevision ergeben hätte.

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