Dienstag, 6.10.2020
Tödlicher Autounfall vor Schichtende nicht versichert

Ein tödlicher Autounfall ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, wenn das Opfer plötzlich vor Schichtende und ohne auszustempeln die Firma verlassen hatte. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 06.10.2020 hervor. Die Kasseler Richter wiesen damit die Revision der Witwe des Mannes zurück.

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