Tödlicher Autounfall vor Schichtende nicht versichert

Ein tödlicher Autounfall ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, wenn das Opfer plötzlich vor Schichtende und ohne auszustempeln die Firma verlassen hatte. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 06.10.2020 hervor. Die Kasseler Richter wiesen damit die Revision der Witwe des Mannes zurück.

BSG verneint versicherten Wegeunfall

Der Ehemann habe 2014 keinen sogenannten versicherten Wegeunfall erlitten, als er kurz vor seinem Wohnort mit einem Lastwagen zusammenstieß. Es sei nicht mehr feststellbar, ob der Verstorbene am Unfalltag nach Hause oder an einen dritten Ort habe fahren wollen, sagte der Vorsitzende Richter.

Keine Hinterbliebenenleistungen

Arbeitnehmer sind auf dem Weg zur Arbeit sowie auf dem Rückweg nach Hause gesetzlich unfallversichert. Doch die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie hatte die Zahlung von Hinterbliebenenleistungen wie Witwen-, Waisenrente und Sterbegeld abgelehnt, weil nicht mehr zu klären sei, ob der Mann wirklich nach Hause wollte.

Klage der Witwe zunächst noch erfolgreich

Die junge Mutter hatte dagegen geklagt. In den vorherigen Instanzen hatte die Frau zunächst gewonnen, dann verloren. Um wie viel Geld es bei dem Streit ging, ist unbekannt. Die Unfallversicherung machte dazu keine Angaben. Solche Zahlungen seien auch vom Einkommen der Klägerin abhängig.

BSG , Urteil vom 06.10.2020 - B 2 U 9/19 R

Redaktion beck-aktuell, 6. Oktober 2020 (dpa).

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