BSG verneint versicherten Wegeunfall
Der Ehemann habe 2014 keinen sogenannten versicherten Wegeunfall erlitten, als er kurz vor seinem Wohnort mit einem Lastwagen zusammenstieß. Es sei nicht mehr feststellbar, ob der Verstorbene am Unfalltag nach Hause oder an einen dritten Ort habe fahren wollen, sagte der Vorsitzende Richter.
Keine Hinterbliebenenleistungen
Arbeitnehmer sind auf dem Weg zur Arbeit sowie auf dem Rückweg nach Hause gesetzlich unfallversichert. Doch die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie hatte die Zahlung von Hinterbliebenenleistungen wie Witwen-, Waisenrente und Sterbegeld abgelehnt, weil nicht mehr zu klären sei, ob der Mann wirklich nach Hause wollte.
Klage der Witwe zunächst noch erfolgreich
Die junge Mutter hatte dagegen geklagt. In den vorherigen Instanzen hatte die Frau zunächst gewonnen, dann verloren. Um wie viel Geld es bei dem Streit ging, ist unbekannt. Die Unfallversicherung machte dazu keine Angaben. Solche Zahlungen seien auch vom Einkommen der Klägerin abhängig.