Montag, 30.11.2020
Falsche Einlagerung von Heu schmälert nach Brand Versicherungsleistungen

Eine Landwirtschaftbetriebs-Versicherung kann einem Landwirt in ihren Bedingungen vorschreiben, wie er sein Heu einzulagern und dass er es stetig zu kontrollieren hat. Kommt der Landwirt dem nicht nach, kann die Versicherung bei einem Brand des Heus ihre Leistungen kürzen. Hierauf wies das Oberlandesgericht Braunschweig hin und erreichte eine Berufungsrücknahme. Hintergrund ist, dass sich Heu bei falscher Lagerung leicht selbst entzünden kann.

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