Die Etiketten-Farbe einer Getränkeflasche kann ein Herkunftshinweis sein, sagt das LG München I. Die Karlsberg Brauerei darf ihre Spezi daher nicht mehr in einer ähnlichen Farbgebung wie die geschützte "Fünf-Farben-Welle" des Konkurrenten Paulaner vertreiben.
Mehr lesenKartoffelkroketten in Form eines Smileys dürfen nur von McCain vertrieben werden – nicht aber von konkurrierenden Lebensmittelherstellern. Das OLG Düsseldorf misst dem Smiley keine bloß dekorative Funktion zu, sondern sieht darin einen Herkunftshinweis.
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