Freitag, 28.5.2021
Im Flugzeug an Suppe verbrannt - Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Eine Frau, die sich während eines Langstreckenflugs an ihrer Suppe verbrannt hat, erhält kein Schmerzensgeld von der Fluggesellschaft. Das hat das Landgericht Köln mit einer am Freitag bekannt gewordenen Entscheidung klargestellt. Die Klägerin hatte durch die heiße Suppe schwere Verbrennungen im Brustbereich erlitten. Laut Urteil hatte sie dies durch ihr Verhalten jedoch selbst verschuldet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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