Mittwoch, 19.5.2021
Mieterin bekommt trotz Eingliederungshilfe nicht mehr Geld für Unterkunft und Heizung

Mieter bekommen bei Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe nur dann mehr Geld für Unterkunft und Heizung, wenn die zusätzlichen Kosten gerade durch die Erbringung der Leistungen bedingt werden oder zumindest in engem Zusammenhang hiermit stehen. Dies hat das Sozialgericht Aachen entschieden und einen entsprechenden Anspruch für die Bewohnerin eines privat organisierten betreuten Wohnprojektes in Würselen verneint.

Mehr lesen