Freitag, 28.8.2020
Frankfurter Gleismörder muss dauerhaft in die Psychiatrie
Im Fall der tödlichen Gleisattacke am Frankfurter Hauptbahnhof muss der Täter dauerhaft in eine Psychiatrie. Laut dem Urteil des Frankfurter Landgerichts vom 28.09.2020 ist der 41-Jährige, der im Juli 2019 eine ihm unbekannte Frau und ihren achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden ICE gestoßen hatte, schuldunfähig. Das Kind starb damals, der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen. Das Gericht wertete die Tat als Mord und im Fall der Mutter als versuchten Mord. Mehr lesen