Frankfurter Gleismörder muss dauerhaft in die Psychiatrie

Im Fall der tödlichen Gleisattacke am Frankfurter Hauptbahnhof muss der Täter dauerhaft in eine Psychiatrie. Laut dem Urteil des Frankfurter Landgerichts vom 28.09.2020 ist der 41-Jährige, der im Juli 2019 eine ihm unbekannte Frau und ihren achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden ICE gestoßen hatte, schuldunfähig. Das Kind starb damals, der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen. Das Gericht wertete die Tat als Mord und im Fall der Mutter als versuchten Mord.

Familie des getöteten Jungen trat als Nebenkläger auf

Eine zum Prozesszeitpunkt 79-Jährige, die der Mann ebenfalls gestoßen hatte, verletzte sich beim Sturz auf den Bahnsteig. Sowohl die Seniorin als auch die Familie des toten Junge traten bei dem Prozess als Nebenkläger auf. Der Angreifer, ein anerkannter Flüchtling aus Eritrea, hatte jahrelang in der Schweiz gelebt und war erst wenige Tage zuvor nach Frankfurt gekommen. Nach der Attacke ergriff er die Flucht. Doch Passanten verfolgten ihn und er konnte außerhalb des Bahnhofs festgenommen werden. Später wurde der dreifache Familienvater in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Der Fall löste im Jahr 2019 auch eine Debatte über die Sicherheit an Bahnsteigen aus.

Gericht sieht Mordmotiv der Heimtücke gegeben

Im Gerichtsverfahren ging aus dem psychiatrischen Gutachten hervor, dass der Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit sei. "Er hat völlig fremde Menschen attackiert", erklärte der Sachverständige. Somit seien auch künftige Opferkreise "völlig unvorhersehbar." Nach Einschätzung des Experten ist der Mann schuldunfähig. Zweifellos habe zum Tatzeitpunkt eine paranoide Schizophrenie in akuter Form vorgelegen, hieß es. Der Oberarzt in der Psychiatrie, in der sich der Beschuldigte aktuell aufhält, berichtete, der Mann habe sich in jenem Zeitraum verwirrt und computergesteuert gefühlt.

Redaktion beck-aktuell, 28. August 2020 (dpa).