Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn nicht den Rückschnitt einer zu hohen Hecke verlangen, wenn er selbst an der Grundstücksgrenze nachbarrechtswidrige Bepflanzungen vorgenommen hat. In einem solchen Fall verhalte er sich treuwidrig, entschied das LG Frankenthal.
Mehr lesenVerpflichtet sich ein Nachbar zum Heckenrückschnitt und kommt dieser Verpflichtung nicht nach, kann gegen ihn kein Zwangsgeld nach § 888 ZPO verhängt werden. Denn ein Heckenrückschnitt sei keine "nicht vertretbare Handlung", so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Stattdessen könne aber eine Ermächtigung zur Selbstausführung nach § 887 ZPO beantragt werden.
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