Montag, 17.4.2023
Halterin havarierter Yacht muss Kosten für Feuerwehreinsatz tragen

Ist aufgrund der Havarie einer Yacht mit einer Gefahr zu rechnen und kommt es deswegen zu einem Feuerwehreinsatz, so kann die Halterin der Yacht zu den Kosten des Einsatzes herangezogen werden. Das gilt auch dann, wenn ein privates Abschleppunternehmen die Bergung kostengünstiger hätte vornehmen können und es nicht die Halterin war, die die Feuerwehr alarmiert hat. Dies hält das Verwaltungsgericht Koblenz fest.

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