Montag, 17.4.2023
Halterin havarierter Yacht muss Kosten für Feuerwehreinsatz tragen

Ist aufgrund der Havarie einer Yacht mit einer Gefahr zu rechnen und kommt es deswegen zu einem Feuerwehreinsatz, so kann die Halterin der Yacht zu den Kosten des Einsatzes herangezogen werden. Das gilt auch dann, wenn ein privates Abschleppunternehmen die Bergung kostengünstiger hätte vornehmen können und es nicht die Halterin war, die die Feuerwehr alarmiert hat. Dies hält das Verwaltungsgericht Koblenz fest.

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Freitag, 12.8.2022
Rettungsdienst muss Feuerwehrkosten für Transporthilfe erstatten

Fordert ein Rettungsdienst (hier: Sanitätsorganisation) Hilfe der Feuerwehr beim Transport eines Patienten an, kann er wegen "Unterstützung bei rettungsdienstlichen Aufgaben" zum Ersatz der Einsatzkosten der Feuerwehr herangezogen werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden. Die entsprechende Rechtsgrundlage im rheinland-pfälzischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

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Dienstag, 18.1.2022
VG Hannover entscheidet über Haftung für Ölteppich auf Wasser eines Kanals

Die Bundesrepublik Deutschland muss knapp 15.000 Euro für einen Einsatz der Feuerwehr Hannover auf dem Mittellandkanal zur Beseitigung eines Ölteppichs zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Die Bundesrepublik hafte als Zustandsstörerin, da sie als Eigentümerin des Gewässerbettes des Mittellandkanals auch Inhaberin der tatsächlichen Gewalt über das Wasser sei. Das VG hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Berufung zugelassen.

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