Dienstag, 16.4.2024
Hautkrebs eines Streifenpolizisten keine Berufskrankheit

Ein ehemaliger Polizist, der an Hautkrebs leidet, ist mit seiner Klage auf Anerkennung seiner Erkrankung als Berufskrankheit gescheitert. Das VG Aachen verneinte einen direkten Zusammenhang zwischen dem jahrelangen Außendienst-Einsatz des Mannes und seiner durch UV-Strahlung ausgelösten Krebserkrankung.

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