Ein ehemaliger Polizist, der an Hautkrebs leidet, ist mit seiner Klage auf Anerkennung seiner Erkrankung als Berufskrankheit gescheitert. Das VG Aachen verneinte einen direkten Zusammenhang zwischen dem jahrelangen Außendienst-Einsatz des Mannes und seiner durch UV-Strahlung ausgelösten Krebserkrankung.
Mehr lesen