Mittwoch, 2.2.2022
Polizei darf Bahnreisenden nicht wegen Hautfarbe kontrollieren

Die polizeiliche Kontrolle eines Bahnreisenden ist verfassungswidrig, wenn sie aufgrund seiner Hauptfarbe erfolgt. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden und der Klage eines aus Guinea stammenden Mannes stattgegeben. Die im März 2018 durch Bundespolizisten im Chemnitzer Hauptbahnhof durchgeführte Personenkontrolle sei, einschließlich der damit verbundenen "Identitätsfeststellung, Verbringung auf die Dienststelle, Fixierung sowie körperliche Durchsuchung, Durchsuchung von Sachen und Anwendung von unmittelbarem Zwang", rechtswidrig gewesen.

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