Wer während einer Polizeikontrolle Audioaufnahmen mit dem Smartphone fertigt, auf denen die Personalienfeststellung anderer Personen zu hören ist, legt den Anfangsverdacht für eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden und die Revision einer Frau gegen die Verurteilung wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verworfen. Die Sicherstellung des Smartphones sei rechtmäßig gewesen, so das Gericht.
Mehr lesenDie polizeiliche Kontrolle eines Bahnreisenden ist verfassungswidrig, wenn sie aufgrund seiner Hauptfarbe erfolgt. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden und der Klage eines aus Guinea stammenden Mannes stattgegeben. Die im März 2018 durch Bundespolizisten im Chemnitzer Hauptbahnhof durchgeführte Personenkontrolle sei, einschließlich der damit verbundenen "Identitätsfeststellung, Verbringung auf die Dienststelle, Fixierung sowie körperliche Durchsuchung, Durchsuchung von Sachen und Anwendung von unmittelbarem Zwang", rechtswidrig gewesen.
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