Montag, 4.10.2021
Handy-Aufnahmen von öffentlichem Polizeieinsatz straffrei
Wer einen Polizeieinsatz in der Öffentlichkeit durch eine Handyaufnahme in Bild und Ton festhält, macht sich nicht strafbar. Insbesondere scheide eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes im Sinne des § 201 StGB aus, so das Landgericht Osnabrück. Deswegen sei die Polizei auch nicht berechtigt, ein Handy, mit dem solche Aufnahmen gemacht wurden, zu beschlagnahmen. Mehr lesen